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Reformstau.
Was wir modernisieren wollen.

Viele Vorgaben in Personenbeförderungsgesetz, BOKraft und Eichrecht stammen aus einer Zeit vor Smartphone, App und digitaler Zahlung. Sie kosten ehrliche Betriebe Zeit und Geld, ohne Sicherheit oder fairen Wettbewerb zu verbessern.

Zwölf Vorschriften, die nicht mehr in die Zeit passen.

Farbe§ 26 Abs. 1 BOKraft

Hellelfenbein als Pflicht

Taxis müssen bundesweit in RAL 1015 lackiert sein, obwohl Länder wie Baden-Württemberg die Farbe per Ausnahme längst freigeben. Erkennbar ist ein Taxi am Dachschild. Über die Farbe sollten Unternehmer selbst entscheiden.

Werbung§ 26 Abs. 2 BOKraft

Werbung nur auf den Türen

Außenwerbung ist nur auf den seitlichen Türen erlaubt. Wo die Farbe freigegeben ist, funktioniert Werbung am ganzen Fahrzeug längst ohne Probleme.

Dachzeichen§ 26 Abs. 1 BOKraft

Zehn Prozent Reichweite für ein Schild

Mit Dachschild verliert ein Elektrotaxi nach Beobachtung des Verbands rund zehn Prozent Reichweite. Wer es auf langen Autobahnfahrten abnimmt, begeht einen Verstoß. Auf Fernfahrten außerhalb des Pflichtfahrgebiets sollte das Dachzeichen abnehmbar sein dürfen.

TarifTaxenordnungen

Der Tarif auf Papier im Auto

Der Taxitarif muss im Fahrzeug mitgeführt werden, obwohl ihn jeder online abrufen kann. Zeitgemäß wäre, dass die zuständige Behörde den gültigen Tarif im Internet veröffentlicht.

StadtplanTaxenordnungen

Pflicht zum Stadtplan

Manche Rechtsverordnungen verlangen noch einen Stadtplan im Fahrzeug. Im Zeitalter von Navigation und Smartphone ist das überholt.

Alarmanlage§ 25 BOKraft

Eine Alarmanlage, die nichts bewirkt

Die vorgeschriebene Anlage hupt und blinkt, hat aber noch nie ein Leben gerettet. Ein modernes elektronisches Alarmsystem wäre wirksamer.

Trennwand§ 25 BOKraft

Trennscheibe nur kugelsicher

Eine Trennscheibe muss kugelsicher sein. In der Pandemie wurden einfache Schutzscheiben gegen Viren deshalb beanstandet. Diese Vorgabe kann ersatzlos entfallen.

Ordnungsnummer§ 27 BOKraft

Ein Aufkleber, den jeder fälschen kann

Die Ordnungsnummer an der Heckscheibe wird häufig gefälscht. Besser wäre ein Kennzeichen, das die Verkehrsart zeigt: T für Taxi, M für Mietwagen, G für gebündelten Bedarfsverkehr. Das ist fälschungssicherer, und eine Manipulation wäre deutlich härter strafbar.

Gepäck§ 29 BOKraft

50 Kilogramm Pflichtgepäck

Ein Taxi muss mindestens 50 Kilogramm Gepäck befördern können. Bei manchen Elektrofahrzeugen scheitert das an der knappen Zuladung, und so bremst die Regel ausgerechnet emissionsfreie Taxis aus.

Wegstreckenzähler§ 30 BOKraft

Der Wegstreckenzähler im Mietwagen

Er kann verbaut sein und trotzdem nie eingeschaltet werden. Er gehört abgeschafft und durch eine Registrierkassenpflicht ersetzt, die jeden Zahlungsvorgang erfasst.

Winterausrüstung§ 18 BOKraft

Winterreifen zum Mitführen

Vorgeschrieben sind Winterreifen, Schneeketten, Spaten und Hacke sowie Abschleppseil oder -stange, und zwar zum Mitführen, nicht zum Montieren. Die Winterreifenpflicht regelt längst die StVO. Die Vorschrift ist doppelt und kann entfallen.

EichfristenMess- und Eichrecht

Eichfristen aus der Zahnradzeit

Taxameter müssen jedes Jahr zur Eichung, Wegstreckenzähler alle zwei Jahre. Diese Fristen stammen aus der Zeit mechanischer Geräte mit verschleißenden Zahnrädern. Heutige Geräte arbeiten elektronisch. Wir fordern fünf Jahre Eichfrist, mindestens aber zwei Jahre auch für den Taxameter.

Gute Regel, ausgebremst§ 28 BOKraft

Der Fahrpreisanzeiger per App ist erlaubt. In der Praxis lässt ihn niemand zu.

Die BOKraft erlaubt ausdrücklich auch App-basierte Fahrpreisanzeiger. Diese Modernisierung begrüßen wir.

In der Praxis scheitern solche Systeme bislang am Zulassungsverfahren der zuständigen Bundesbehörde. So bleibt eine fortschrittliche Regel wirkungslos.

Wir fordern, dass geltendes Recht auch angewendet wird.

Weniger Aufwand für ehrliche Betriebe und mehr Wirkung, wo es zählt. Das ist kein Widerspruch, sondern überfällig.

Presse

Medienanfragen beantwortet der Vorstandsvorsitzende persönlich.

Dirk Holl

dirk.holl@taxiverband.de