Hellelfenbein als Pflicht
Taxis müssen bundesweit in RAL 1015 lackiert sein, obwohl Länder wie Baden-Württemberg die Farbe per Ausnahme längst freigeben. Erkennbar ist ein Taxi am Dachschild. Über die Farbe sollten Unternehmer selbst entscheiden.
Themen / Reformstau
Viele Vorgaben in Personenbeförderungsgesetz, BOKraft und Eichrecht stammen aus einer Zeit vor Smartphone, App und digitaler Zahlung. Sie kosten ehrliche Betriebe Zeit und Geld, ohne Sicherheit oder fairen Wettbewerb zu verbessern.
Taxis müssen bundesweit in RAL 1015 lackiert sein, obwohl Länder wie Baden-Württemberg die Farbe per Ausnahme längst freigeben. Erkennbar ist ein Taxi am Dachschild. Über die Farbe sollten Unternehmer selbst entscheiden.
Außenwerbung ist nur auf den seitlichen Türen erlaubt. Wo die Farbe freigegeben ist, funktioniert Werbung am ganzen Fahrzeug längst ohne Probleme.
Mit Dachschild verliert ein Elektrotaxi nach Beobachtung des Verbands rund zehn Prozent Reichweite. Wer es auf langen Autobahnfahrten abnimmt, begeht einen Verstoß. Auf Fernfahrten außerhalb des Pflichtfahrgebiets sollte das Dachzeichen abnehmbar sein dürfen.
Der Taxitarif muss im Fahrzeug mitgeführt werden, obwohl ihn jeder online abrufen kann. Zeitgemäß wäre, dass die zuständige Behörde den gültigen Tarif im Internet veröffentlicht.
Manche Rechtsverordnungen verlangen noch einen Stadtplan im Fahrzeug. Im Zeitalter von Navigation und Smartphone ist das überholt.
Die vorgeschriebene Anlage hupt und blinkt, hat aber noch nie ein Leben gerettet. Ein modernes elektronisches Alarmsystem wäre wirksamer.
Eine Trennscheibe muss kugelsicher sein. In der Pandemie wurden einfache Schutzscheiben gegen Viren deshalb beanstandet. Diese Vorgabe kann ersatzlos entfallen.
Die Ordnungsnummer an der Heckscheibe wird häufig gefälscht. Besser wäre ein Kennzeichen, das die Verkehrsart zeigt: T für Taxi, M für Mietwagen, G für gebündelten Bedarfsverkehr. Das ist fälschungssicherer, und eine Manipulation wäre deutlich härter strafbar.
Ein Taxi muss mindestens 50 Kilogramm Gepäck befördern können. Bei manchen Elektrofahrzeugen scheitert das an der knappen Zuladung, und so bremst die Regel ausgerechnet emissionsfreie Taxis aus.
Er kann verbaut sein und trotzdem nie eingeschaltet werden. Er gehört abgeschafft und durch eine Registrierkassenpflicht ersetzt, die jeden Zahlungsvorgang erfasst.
Vorgeschrieben sind Winterreifen, Schneeketten, Spaten und Hacke sowie Abschleppseil oder -stange, und zwar zum Mitführen, nicht zum Montieren. Die Winterreifenpflicht regelt längst die StVO. Die Vorschrift ist doppelt und kann entfallen.
Taxameter müssen jedes Jahr zur Eichung, Wegstreckenzähler alle zwei Jahre. Diese Fristen stammen aus der Zeit mechanischer Geräte mit verschleißenden Zahnrädern. Heutige Geräte arbeiten elektronisch. Wir fordern fünf Jahre Eichfrist, mindestens aber zwei Jahre auch für den Taxameter.
Die BOKraft erlaubt ausdrücklich auch App-basierte Fahrpreisanzeiger. Diese Modernisierung begrüßen wir.
In der Praxis scheitern solche Systeme bislang am Zulassungsverfahren der zuständigen Bundesbehörde. So bleibt eine fortschrittliche Regel wirkungslos.
Wir fordern, dass geltendes Recht auch angewendet wird.
Weniger Aufwand für ehrliche Betriebe und mehr Wirkung, wo es zählt. Das ist kein Widerspruch, sondern überfällig.