Themen / Personenbeförderungsrecht

Durchsetzen, was wirkt.
Modernisieren, was veraltet ist.

Das Personenbeförderungsgesetz und die BOKraft brauchen zweierlei: konsequente Anwendung dort, wo sie fairen Wettbewerb sichern, und eine Modernisierung dort, wo sie mit der Wirklichkeit im Betrieb nichts mehr zu tun haben.

Taxi mit ausgeklappter Rampe auf einem Feldweg vor einem Sonnenblumenfeld, daneben ein Fahrgast im Rollstuhl und eine Begleitperson, darüber weiter blauer Himmel © Foto: Alexandra Laudann

Das Personenbeförderungsgesetz gibt Ländern und Kommunen Instrumente an die Hand, um fairen Wettbewerb zwischen Taxi, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr zu sichern.

Ein Gesetz, das nicht kontrolliert wird, schützt niemanden. Es benachteiligt diejenigen, die sich daran halten.

Gleichzeitig stammen viele Vorgaben aus einer Zeit vor Smartphone, App-Buchung und digitaler Zahlung. Wegstreckenzähler im Mietwagen, handschriftlich geführte Auftragsbücher, Nachweise auf Papier: Solche Regeln kosten die ehrlichen Betriebe Zeit und Geld, ohne Regelbrecher wirksam aufzuhalten.

Wir wollen ein Personenbeförderungsrecht, das beides leistet: weniger Aufwand für die, die korrekt arbeiten, und lückenlose Kontrolle bei denen, die es nicht tun.

Zwölf Beispiele für den Reformstau

Die Abgrenzung zwischen Taxi und Mietwagen wird konsequent kontrolliert.

Genehmigungsbehörden nutzen ihre Spielräume aktiv und sind personell dafür ausgestattet.

Veraltete Vorgaben in PBefG und BOKraft werden überprüft und durch digitale, fälschungssichere Lösungen ersetzt.

Das Taxi wird als Teil des öffentlichen Verkehrs und der Daseinsvorsorge anerkannt und gestärkt.

Ein Gesetz ist nur so gut wie seine Durchsetzung. Und nur so gut, wie es auf der Höhe der Zeit ist.

Presse

Medienanfragen beantwortet der Vorstandsvorsitzende persönlich.

Dirk Holl

dirk.holl@taxiverband.de